Das Reinheitsgebot
Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier besagt, dass nur Wasser, Hopfen und Malz zu verwenden sind. Hefe war zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht entdeckt.
Alle Biere der Karmeliten Brauerei sind streng nach dem Reinheitsgebot gebraut.
Wortlaut Reinheitsgebot
Der Wortlaut des Reinheitsgebotes vom bayerischen Herzog Wilhelm IV.
Geschichte
Der geschichtliche Hintergrund des Reinheitsgebotes