Das Reinheitsgebot

Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier besagt, dass nur Wasser, Hopfen und Malz zu verwenden sind. Hefe war zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht entdeckt.

 

Alle Biere der Karmeliten Brauerei sind streng nach dem Reinheitsgebot gebraut.

 

 

Wortlaut Reinheitsgebot

Der Wortlaut des Reinheitsgebotes vom bayerischen Herzog Wilhelm IV.

Geschichte

Der geschichtliche Hintergrund des Reinheitsgebotes